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Voraussetzungen

Unsere Stiftungsarbeit ist primär auf „junge Menschen“ und deren Beiträge zum wirtschaftlichen Wohlergehen ausgerichtet, trotzdem kennen wir im Rahmen unserer Stiftungsarbeit keine festen Altersgrenzen. Neben der Tatsache, dass Sie geschäftsfähig sein müssen, soll der Begriff „Jung“ nicht als Ausgrenzung verstanden werden. Wenn Sie also abhängig beschäftigt sind, oder erstmalig den Weg in die Selbständigkeit gehen möchten und nicht älter als ca. vierzig Jahre sind, können Sie sich gerne für ein Mentoring bewerben.

 

Sollten Sie sich für den Weg in die Selbständigkeit entschieden haben, dann setzen wir das vorhandensein branchenüblicher Fachkenntnisse und erforderlichenfalls notwendigen formellen Abschlüssen und/oder Zulassungen voraus.